Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen TraderGlobal UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Griesheimer Stadtweg 46a in 65933 Frankfurt am Main und dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde

2.Vertragsabschluss

Bei den Verträgen der TraderGlobal UG handelt es sich um Kauf- oder Dienstleistungsverträge, die eine projektbezogene Zusammenarbeit erfordern. Der Kaufvertrag kommt nicht durch den Eingang der Bestellung beim Verkäufer, sondern erst durch dessen verbindliche Auftragsbestätigung zustande. Aufträge des Verkäufers gelten nur dann als angenommen, wenn sie durch uns ausdrücklich durch Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung bestätigt wurden. Gleiches gilt für die projektbezogene Zusammenarbeit, die durch einen entsprechenden Vertrag zustande kommt und von beiden Parteien schriftlich bestätigt wird. Mündliche Nebenabreden sind rechtlich unverbindlich und erlangen erst durch schriftliche Fixierung Gültigkeit. Solche schriftlichen Nebenabreden werden durch den schriftlichen Hauptvertrag ersetzt, sofern sich nicht ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie trotz Hauptvertrag verbindlich fortgelten sollen. Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.

3.Haftung

Die Mitarbeiter der TradersGlobal UG sind ausdrücklich nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Liegt ein solches Verhalten vor, so haften die Geschäftsführer oder die Mitarbeiter, die die mündlichen Absprachen getroffen haben.

Es gelten insoweit nur schriftliche Angebote der TradersGlobal UG. Zu Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax und per E-Mail und die Bestätigung durch die TradersGlobal UG innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Anfrage.

Die Mitarbeiter der TradersGlobal UG sind ferner nicht befugt, Arbeiten oder Dienste auszuführen, die über die schriftlich fixierten vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Verlangt der Käufer dennoch solche Arbeiten, kann er einen schriftlichen Änderungsantrag stellen. Die zusätzlichen Dienstleistungen oder Arbeiten werden erst nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den Verkäufer in den Vertrag aufgenommen.

Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer. Insbesondere werden hierdurch keine Vertragspflichten zwischen diesen Parteien begründet. Die Haftung des Verkäufers für dergestalt ausgeführte Arbeiten.

4.Lieferbedingungen

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Artikel auch kurzfristig, aus dem Programm zu nehmen. Der Zwischenverkauf wird vorbehalten.
Im Falle höherer Gewalt und Unmöglichkeit ist der Verkäufer berechtigt die Lieferung zu verweigern, die Lieferzeit in angemessener Weise zu verschieben; soweit möglich; oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In einem solchen Fall sind Schadensersatzansprüche des Käufers gleich welchen Grundes ausgeschlossen.
Sollte bei einer Bestellung die gewünschte Ware in Sorte oder Anzahl nicht mehr verfügbar sein, so wird der Käufer durch den Verkäufer benachrichtigt und soweit gewünscht bei der nächstmöglichen Gelegenheit nachbeliefert. Dieses Nachbelieferungsbegehren hat der Käufer dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen.
Serienmäßig hergestellte Waren werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
Es besteht kein Anspruch auf Lieferung etwaiger spezifischer Einzel,‐ oder Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige schriftliche Vereinbarung erfolgt ist.
Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der entsprechenden, Kategorie und Preislage der bestellten Ware gestellt werden können.
Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.

5.Versand / Lieferung

Versand und Lieferung geschehen auf Gefahr und Veranlassung des Käufers. Sie erfolgen unfrei.

Kosten für Fracht, Expressgut und Luftfracht gehen zu Lasten des Käufers.
Postsendungen werden frei abgefertigt, das entsprechende Porto berechnet.
Bei Wahl des Transportunternehmens durch den Käufer gelten die Festlegungen über Abholung. Bei Abholung ab Werk gehen Kosten und Haftung zu Lasten des Käufers und Abholers.
Versandvorschriften des Käufers sind nur verbindlich, wenn sie zuvor schriftlich vereinbart wurden. Die Lieferungen sind sofort bei Eintreffen an ihrem Bestimmungsort auf zahlenmäßige Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Reklamationen hinsichtlich Fehlmengen, Abweichungen und Schäden sind nur unverzüglich nach Warenerhalt möglich. Bei Feststellen einer Fehlmenge oder eines
Qualitätsmangels ist der Spediteur zu veranlassen, dies auf dem Lieferschein schriftlich zu bestätigen.
Der derart bestätigte Lieferschein ist zusammen mit der Reklamation sofort dem Verkäufer zuzusenden. Bei Nichtvorlage einer solchen Bestätigung ist eine Schadlosstellung seitens des Verkäufers nur dann möglich, wenn der schuldtragende Teil (Spediteur) den Schaden auch ohne bestätigten Lieferschein anerkennt.
Die Lieferzeit wird durch die Verkäufer und Käufer individuell für jeden Vorgang unter
Berücksichtigung aller relevanten Faktoren bestimmt. In der Regel sind ca. 3‐4 Wochen nach Eingang der verbindlichen Bestellung des Käufers anzusetzen. Unvorhergesehene Ereignisse, die sich der Einwirkungsmöglichkeiten des Verkäufers entziehen, verlängern die Lieferzeit angemessen, Entschädigungsansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.
Sofern Versendungen vereinbart wurden, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
Die Sendung wird vom Verkäufer nur schriftlich auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch‐, Transport‐, Feuer‐ und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, so fallen die Lagerkosten zu Lasten der Kunden. Die Regeln der Internationalen Handelskammer Paris in der am Tage der Auftragsbestätigung geltenden
Fassung (INCOTERMS 2010) gelten für die Verwendung der Lieferklauseln.
Zoll oder Einführbestimmungen der jeweiligen Länder, sind von der Kunde bzw. der Importeur zu regeln, die TraderGlobal UG ist nicht verantwortlich für Kulturelle oder Politische Beeinflussungen der jeweiligen Länder und ihre Behörden. wie Zum Beispiel rechtmäßige Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen.

6.Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus
diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers. (2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
3. Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1. (2) und 2. festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
4. Für den Fall der Weiterveräußerung der noch in unserem Eigentum stehenden Waren verpflichtet sich der Käufer im Voraus, die aus der Veräußerung dieser Waren herrührenden Forderungen auf erstes Verlangen an uns abzutreten. Wird die Eigentumsvorbehaltsware zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, verpflichten Sie sich, den betreffenden Rechnungsbetrag in dem Umfang an
die TradersGlobal UG abzutreten, als die in unserem Eigentum stehende Waren von diesem Rechnungsbetrag umfasst sind.
5. Der vorstehende Eigentumsvorbehalt wird im Falle laufender Geschäftsverbindung oder wiederholten Verkaufs von Waren dahin erweitert, dass die gesamte gelieferte Ware bis zur vollständigen Zahlung das alleinige Eigentum der TradersGlobal UG bleibt. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich demgemäß bei jeder Neulieferung als noch Forderungen gegen den Käufer bestehen, gleich aus welchem einzelnen Kauf sie herrühren.
6. Im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer verpflichtet die Ware auf eigene Kosten an die TradersGlobal UG zurück zu senden.

7.Gefahrenübergang

Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über sobald die Produkte dem Versanddienstleister übergeben werden oder der Kunde diese in Empfang nimmt.

  1. Wenn der Kunde den Transport selbst organisiert, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Produkte auf den Kunden über, sobald die Produkte das Lager des Verkäufers verlassen.
  2. Wenn der Kunde die Produkte oder Dienstleistungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist abholt oder annimmt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung trotzdem auf den Kunden über.

8.Verzug

Grundsätzlich gilt, dass die Rechnungsposten sofort mit Rechnungsstellung fällig sind. Für die Entgeltforderung als Gegenleistung für die erbrachte Leistung des Verkäufers tritt Verzug entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 286 Abs. 3 AGB mit Ablauf spätestens von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ein. Einer Mahnung bedarf es dann nicht mehr. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zahlungseingang auf die vergebene Rechnungsnummer. Ab Verzugseintritt haftet der Käufer für verzugsbedingt entstehende Kosten. Der Käufer haftet insbesondere für Verzugszinsen. Diese werden in banküblicher Höhe berechnet, mindestens jedoch in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

9.Abnahmeverzug

  1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers
    auf Vertragserfüllung zu bestehen. Stattdessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff 3. verlangen.
  2. (1) Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen. (2) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.

3.(1) Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 1 kann der Verkäufer 5% des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. (3) Im Falle besonders hoher Schäden bleibt dem Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs. (1) einen
nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.

10.Rücktritt des Käufers

Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.

11.Rücktritt des Verkäufers

1. Die Lieferverpflichtung des Verkäufers erlischt, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, welche die Leistung unmöglich machen.
Voraussetzung hierfür ist, dass diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.

12. Warenrücknahme

Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der nutzlosen Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
1. Für die infolge des Vertrages entstandenen Aufwendungen Ersatz in entstandener Höhe.
2. Ziffer 1. gilt nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs.

13.Gewährleistung
1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat. Insgesamt darf der Verkäufer zweimal versuchen den Mangel zu beseitigen.
2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.
4. Wählt der Käufer nach Ziff. 3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen‐ oder Kunstlicht, sonstige Temperatur‐ oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
6. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.
7. Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheit unberührt.

14. Zahlungsbedingungen

Preise sind freibleibend. Die Berechnung erfolgt zu den am Tag der Auftragsbestätigung geltenden Preisen und Rabatten, der Kaufpreis ist mit der Bestätigung der bestellten Ware fällig, und muss sofort mit Bankbürgschaft oder Vorauszahlung gedeckt sein.

Soweit nichts anderes in der Auftragsbestätigung geregelt ist, erfolgt die Zahlung in Euro durch ein, vor der Lieferung, zu erstellendes, unwiderrufliches Akkreditiv, das von einer international anerkannten Bank bestätigt ist. Alle Kosten hierfür gehen zu Lasten des Kunden.

Alle Preise sind Netto zuzüglich der jeweilig gültigen Mehrwertsteuer.
Für Kunden, die mit US Dollar zahlen möchten gilt der Dollar / Euro Kurs, wird nach Tageskurs des ausgestellten Rechnungsdatums berechnet.

Nach Vertragsabschluss können eventuelle Preisänderungen durch Änderungen von Steuern, Zöllen, Frachten oder sonstigen Kosten, pro oder contra berechnet werden.

Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über der Nationalbankrate berechnet.
Bei Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung bzw. Zahlungseinstellung sind sofort alle noch nicht bezahlten Rechnungen, ungeachtet ihrer Wertstellung, fällig.

In diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, von bestehenden Aufträgen und Abschlüssen zurückzutreten. Mahn‐ und Inkassospesen gehen zu Lasten des Käufers.

15.Gerichtsstand und Erfüllungsort

1. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers; Frankfurt am Main (Hessen). Für den Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit für internationale Verkaufshandlungen nicht eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist.

2. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.